Die 2. Auflage ist vollständig überarbeitet und erweitert
Sichtbeton erhebt den höchsten Anspruch an sichtbarem Beton. Aber wie definiere ich „Sichtbeton“? Reicht der alleinige Hinweis auf entsprechende Merkblätter aus, um Streitigkeiten um die Erwartungshaltung zu vermeiden? Ist Sichtbeton in SB4 überhaupt möglich ohne Betonkosmetik? Wie viel Betonkosmetik ist zulässig, damit man überhaupt noch von Sichtbeton reden kann? Ist eine umfangreiche Betonkosmetik gleichwertig mit Sichtbeton und wenn nein, wie ermittle ich einen Minderungsbetrag? Was kann ich erwarten, wenn keine eindeutige Sichtbeton-Planung vorliegt? Was gilt im Streitfall: Die Ausschreibung oder die Ausführungsplanung? Wir Architekten und Ingenieure haben einen tollen Beruf, jedoch müssen wir diesen beherrschen, und das durch Selbststudium.